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Stiftungsrat

Der Stiftungsrat des LIB überwacht gemäß der aktuell geltenden Satzung die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Stiftungstätigkeit. Er hat ein umfassendes Informationsrecht.

Der Stiftungsrat besteht gemäß § 6 Absatz 1 des LIB-Stiftungsgesetzes aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, der Freien und Hansestadt Hamburg, des Bundes, der Universität Bonn und der Universität Hamburg. 

Dem Stiftungsrat gehören darüber hinaus bis zu sechs weitere Personen an. Sie werden von dem für Forschung zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit der für Forschung zuständigen Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg und dem für Forschung zuständigen Ministerium des Bundes berufen. Diese Personen sollen in besonderer Weise geeignet sein, die Aufgaben des Stiftungsrats zu unterstützen. Bei ihrer Berufung ist das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. November 1999 (GV. NRW. S. 590) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.

Personelle Besetzung (Juni 2024):

Vorsitzender des Stiftungsrates des LIB ist Dr. Michael H. Wappelhorst, Referatsleiter im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Stellvertretender Vorsitzender ist Dr. Sandro Holzheimer, Bundes­ministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Dr. Rolf Greve, Senatsdirektor Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg.
Prof. Dr. Tilo Böhmann, Vertreter der Universität Hamburg.
Prof. Dr. Dr.h.c. Michael Hoch, Rektor der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Weitere Mitglieder sind:
Prof. Dr. Matthias Kleiner, Technische Universität Dortmund
Prof. Dr. Sabine Maasen, Universität Hamburg
Sabine Riewenherm, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz
Prof. Dr. Simone Sommer, Universität Ulm
Helmut Stahl, Präsident der Alexander-Koenig-Gesellschaft e.V.
 

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