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Flugaktivität

Die Methode der Fledermaus-Beringung trägt wesentlich zur Erforschung des Wanderverhaltens von Fledermäusen bei. So wurde durch Beringung herausgefunden, dass Große Mausohren (Myotis myotis) bis über 100 km weit zu ihren Winterquartieren fliegen. Andere Arten wie die Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), der Kleine Abendsegler (Nyctalus leisleri) und der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) überfliegen sogar 1.000 bis 2.000 km zwischen Sommer- und Winterlebensräumen. Dabei überqueren die kleinen Säugetiere natürlich auch Staatsgrenzen. Im Sommer im nordostdeutschen Tiefland beringte Rauhhautfledermäuse wurden aus den Niederlanden, Mittel- und Südwestdeutschland, der Schweiz, Italien und Südfrankreich zurückgemeldet.

Die grenzüberschreitende Flugaktivität der Fledermäuse erfordert einen ebenfalls grenzüberschreitenden Schutz der Tiere. Aus diesem Grund wurde 1991 das "Abkommen zur Erhaltung der Europäischen Fledermauspopulationen" ( UNEP/EUROBATS) unterzeichnet, dem mittlerweile 26 europäische Staaten angehören. In Deutschland sind alle Fledermausarten durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt.

In der 70-jährigen Geschichte der Fledermaus-Beringung wurden in Deutschland und den angrenzenden Staaten (z. B. Niederlande, Polen und Österreich) rund 350.000 Fledermäuse individuell gekennzeichnet. Die Wiederfunde durch die Beringer selbst sind wegen der Quartiertreue der Fledermäuse sehr hoch und können über 25 Prozent liegen. Im Gegensatz dazu sind nur etwa 1 Prozent der Wiederfunde echte Fernfunde in größerer Distanz zum Beringungsort.

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