Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis & Ombudspersonen

Alle Forschungseinrichtungen sind aufgefordert, im Rahmen ihrer eigenen Verantwortlichkeiten die Wissenschaft und sich selbst vor Fälschungen zu schützen und gegen Missbrauch und Manipulation wissenschaftlicher Ergebnisse vorzugehen. Das Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels (LIB) folgt den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Leibniz-Gemeinschaft uneingeschränkt und hält seine Beschäftigten an, bei der Ausbildung von Studierenden auf die Bedeutung der guten wissenschaftlichen Praxis hinzuweisen. Die Einhaltung dieser Regeln ist im LIB ausdrücklich als arbeitsvertragliche Pflicht zu betrachten.

Auf der Leibniz-Jahrestagung im November 2021 wurde der Leibniz-Kodex gute wissenschaftliche Praxis einhellig beschlossen.

Mit der Übermittlung des Kodex und des zugehörigen Beschlusses an die DFG wurde die rechtsverbindliche Umsetzung des Regelwerkes der DFG durch die Leibniz-Einrichtungen inzwischen entsprechend benachrichtigt.

Kontakt bei Fragen zur Anwendung des Leibniz-Kodex: Referat Integrität, Gremien und GWK

Aktuellen Versionen des Leibniz-Kodex, gültig für alle Leibniz-Einrichtungen, die Leitlinien und Empfehlungen:

Leibniz-Kodex zur guten Wissenschaftlichen Praxis
Leibniz-Gemeinschaft Leitlinie zur guten wissenschaftlichen Praxis
Kodex Gute wissenschaftliche Praxis der DFG

Ombudpersonen am LIB:

Die spezifische  Leitlinie für die Einsetzung von Ombudspersonen am LIB ist konform mit der Leitlinie und mit dem Kodex der Leibniz-Gemeinschaft zur Sicherung der Guten Wissenschaftlichen Praxis.

Leitlinie für die Einsetzung von Ombudspersonen am LIB (Stand Mai 2022)

Die aktuellen Vertreter an unseren Standorten sind: